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   Letzer Eintrag am:  2010-08-22
Resolution "Rettungsschirm für die Gemeinden ..."
Rettungsschirm für die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise jetzt!
Schluss mit Eingriffen in die Kommunalfinanzen!
Der Gemeinderat von Breit hat in seiner Sitzung am 11.08.2010 die folgende Resolution verabschiedet:
Bund und Land haben in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen, ohne sich um die Finanzierung zu kümmern. Bund und Land haben neue Leistungen beschrieben, die von den Gemeinden und Städten, Verbandsgemeinden und Landkreisen zu leisten und zu finanzieren sind (z. B. Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz). Sicher sind solche Leistungen sozialpolitisch sehr wünschenswert, sie müssen aber auch bezahlt werden. Wir leisten uns mehr, als wir uns leisten können. Die Ausgaben explodieren, besonders in den Bereichen Soziales (Beispiele: Jugend-, Sozial- und Eingliederungshilfe, Hartz IV, Grundsicherung), bei den Energiekosten und letztlich drücken uns die Zinslasten. Bestellt werden immer weitere und neue Leistungen, so in der Jugendhilfe und bei den Schulbüchern, doch bezahlen sollen die Gemeinden und Städte, Landkreise und Verbandsgemeinden. Verkündet werden diese als Wohltaten des Bundes und des Landes, getreu dem Motto: „Es ist gut, aus anderer Leute Leder Riemen zu schneiden.“ Auf der anderen Seite werden die Einnahmen gekürzt. Allein das Wachstumsbeschleunigungsgesetz kostet die rheinland-pfälzischen Kommunen 70 Mio. €; ein weiteres Einnahmekürzungsgesetz ist auf Bundesebene in Vorbereitung. Dabei geht es um die Umsetzung europäischer Steuerrechtsvorgaben: Nochmals 30 Mio. €.
Die Auswirkungen treffen allein die Gemeinden und Städte. Der Landkreis und die Verbandsgemeinde haben keine nennenswerten eigenen Steuerquellen. Der Landkreis und die Verbandsgemeinde erheben Umlagen von den Gemeinden und Städten. Steigen die Ausgaben bei den Landkreisen und Verbandsgemeinden, werden diese von uns finanziert. Gleichzeitig werden uns Einnahmen durch Steuergeschenke genommen. Uns Gemeinden und Städte fehlt die Luft zum Atmen. Wir können unsere eigenen Aufgaben kaum noch erfüllen. Wir müssen die Steuern erhöhen und Ausgaben kürzen. Kommunale Selbstverwaltung und politische Gestaltung vor Ort findet nicht mehr statt.
Den letzten beißen die Hunde!
Damit muss Schluss sein!


Forderungen:
1.Den Allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes sind entsprechend den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände für das Jahr 2010 insgesamt 100 Mio. € zusätzlich zuzuführen.
2.Auf Bundesebene ist das Land gefordert, sich für eine Gemeindefinanzreform einzu-setzen, die entscheidend zu einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung der Kommunen beiträgt. Die aktuell vorgesehene Kürzung der Erstattung bei den Kosten der Unterkunft und gesetzgeberisch veran¬lasste Steuermindereinnahmen gehen voll zu Lasten der Kommunen, wie zuletzt das Bürgerentlastungsgesetz und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und nunmehr zusätzlich auch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben.
3.Auf Bundes- und Landesebene ist ein dauerhaftes Konzept zu beschließen, das die Finan¬zierung der gesetzlichen Aufgaben der Kommunen ohne immer neue Schulden sichert: Dazu gehört auch eine starke Gewerbesteuer! Diese darf nicht durch das EU-Vor¬gabe-Gesetz geschwächt werden.
4.Wir fordern einen Ausgleich der Steuermindereinnahmen der Gemeinden und Städte im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes und des Wachstumsbeschleunigungsge¬setzes. Eingriffe durch das EU-Vorgabe-Gesetz müssen unterbleiben.
5.Wir fordern einen Rettungsschirm für die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und die Landkreise jetzt!
Wir fordern deshalb den Landtag und die Landesregierung auf, eine angemessene kommunale Finanzausstattung verfassungsrechtlich ohne Einschränkungen zu sichern. Ohne ange¬messene Finanzausstattung kann keine kommunale Selbstverwaltung funktionieren. Die in der Landespolitik Verantwortung Tragenden sind aufgerufen, für eine starke kommunale Selbstverwaltung einzutreten.


Begründung:
1.Die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Kommunen hat sich – gerade im Länderver-gleich und im Verhältnis zu den anderen Gebietskörperschaftsgruppen im Land trotz der 2007/2008 insgesamt positiven Entwicklung der Umlagegrundlagen weiter dra¬matisch verschlechtert.
2.Seit mehreren Jahren in Folge verzeichnet die Ge¬meinde/Stadt/Verbandsgemeinde per Saldo Defizite, die rheinland-pfälzischen Kommu¬nen insgesamt verzeichnen diese per Saldo sogar schon seit 20 Jahren. Der Überziehungskredit (Liquiditätskredit) der Verbandsgemeinde hat sich in der Zeit zwischen 2005 und 2010 von ... auf ... gesteigert. Die Liquiditätskredite der Kommunen in Rheinland-Pfalz übertreffen den Länderdurchschnitt um mehr als das Doppelte und liegen in der Gesamtsumme bei nahezu 4,5 Mrd. € (2002 = 1,4 Mrd. €); das entspricht einer Steigerung um mehr als das Dreifache, Tendenz weiter stark ansteigend! Hierfür müssen Zinsen gezahlt werden. Dadurch wird sich diese Situation zu einem Sprengsatz für die kommunale Selbstverwaltung entwickeln.
3.Die Steuereinnahmen der rheinland-pfälzischen Kommunen sind im Ländervergleich um ca. 15 % unterdurchschnittlich. Die Beteiligung der Gemeinden und Städte, Landkreise und Verbandsgemeinden an den Landessteuern sind in Rheinland-Pfalz ebenfalls zu gering, weil der Kommunale Finanzausgleich über Jahre immer mehr mit Ausgaben für Landesaufgaben befrachtet wurde. Die kommunale Beteiligung an den Steuereinnahmen des Landes ist zudem durch den so genannten Stabilsierungsfonds gedeckelt und bewirkt eine Begrenzung des Zuwachses der Finanzausgleichsmittel auf viel zu niedrigem Niveau.
4.Im Ausgabenbereich steigen die schon jetzt hohen Umlagebelastungen der Gemeinden und Städte, u.a. bedingt durch den stetigen Anstieg der Sozialausgaben (Beispiele: Jugend-, Sozial- und Eingliederungshilfe, Hartz IV, Grundsicherung) und die hohen Zinslasten und Energiekosten unvermindert an. Kreise und Verbandsgemeinden haben keine anderen Möglichkeiten, ihre schon meist defizitären Haushalte strukturell zu steuern. Sie geben diese Defizite an die Gemeinden un Städte weiter, die diese aus ihren Einnahmen schon lange nicht mehr auffangen können. Da für derartige (Alt-)Fälle und Ausgabenblöcke in aller Regel der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ nicht greift, lehnt das Land die Erstattung der Mehrbe¬lastungen ab. Folge: Von einer aufgabenangemessenen kommunalen Finanzaus¬stattung ist man in Rheinland-Pfalz weit entfernt. Immer mehr Kommunen weisen ein hohes negatives Eigenkapital auf.
5.Der Bund ist auch im Rahmen der Föderalismusreform seiner Mitverantwortung für die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene nicht gerecht geworden und lehnt bislang die notwendige Beteiligung der Kommunen am Aufkommen aus der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer ab. Dies muss in der angekündigten Finanzreform dringend korrigiert werden.
6.Die von kommunaler Seite geforderte Totalüberprüfung aller öffentlichen Aufgaben (Bund, Länder, Kommunen) findet nach wie vor nicht statt. Die sich aus diesen Aufgaben ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen werden zu einem weiteren Anstieg der exorbitant hohen Liquiditätskreditverschuldung führen. Wir leben von „Überziehungskrediten“!
7.Die in den nächsten Jahren noch verstärkt zu erwartenden negativen Auswirkungen der Konjunkturkrise treffen die Kommunen sowohl bei den Steuereinnahmen als auch den Sozialausgaben überdurchschnittlich. Die Kommunen sind in dem für die Bewältigung der Wirtschaftskrise wichtigen Jahr 2010 nur dann in der Lage, zu investieren und die Wirtschaft anzukurbeln, wenn das Land den Allgemeinen Finanzzuweisungen des Kommu¬nalen Finanzausgleichs zusätzliche Mittel zuführt und der Bund bereit ist, die Regeln des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt!“ bei zukünftigen Gesetzesvorhaben selbst einzuhalten und bis auf die kommunale Ebene herunterzubrechen.