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Gemeindehaus Breit

Hauptstr.
54426 Breit


Im Zeitraum von 1999-2001 wurden das alte Gemeindehaus und die daran angrenzende Scheune zum heutigen Gemeindehaus mit angrenzendem Gemeindesaal mit Galerie und mobiler Bühnenanlage umgebaut. Der ursprüngliche Scheunencharakter blieb hierbei erhalten.

 

Der ehemalige Saal wurde abgerissen und komplett neu gebaut und erhielt im Untergeschoss eine Küche, eine Garderobe, einen Mehrzweckraum und eine Toilettenanlage.

 

Während der umfangreichen Baumaßnahme waren insgesamt 75 ehrenamtliche Helfer im Einsatz.

 

Der Saal kann für Familienfeiern gebucht und reserviert werden. Die Reservierung ist hierüber möglich.

 

 Gemeindehaus Front 

 

Benutzungsentgelte für Gemeindehaus:

 

a) Allgemein

1. Tag                            150€, zus. Küchennutzung 80 €

jeder weitere Tag    90€, zus. Küchennutzung 30 €

 

b) Familienabende u. Weihnachtsfeiern der örtlichen Vereine 60,00 €

 

c) Beerdigungen u.a. kurzzeitige Veranstaltungen inkl. Stühle 110,00 €

 

d) Gewinnorientierte Veranstaltungen 230,00 €

 

 

e) Nutzung Mehrzweckraum : 40 € je Tag

 

f) Nutzung der Beleuchtungsanlage (Bühnenbeleuchtung)

Vereine:              frei

Privatpersonen: 40 €

Gewinnorientierte

Veranstaltungen 60 €

 

g) Strom nach tatsächlichem Verbrauch pro kWh:  0,55 €

h)  Reinigungskosten                                pro Std.: 17,37 €

 

i) Sport/ Gesundheit/ Volkshochschule

Betriebskostenpauschale für Heizung, Wasser und Strom:  pro Veranstaltung 10,00 €

 

Die Nutzung des Gemeindehauses ist zu folgenden Anlässen kostenfrei:

- Kirmesveranstaltung

- Silvester

- Weiberdonnerstag, Rosenmontag, Fastnachtdienstag und Aschermittwoch

- Jahreshauptversammlungen der Vereine

- Verbandsgemeinderatsitzung und alle anderen Gremien des VG-Rates und der Zweckverbände (z.B. FV Büdlich)

- Ausbildungsförderde Veranstaltungen (z.B. Musikschule, Unterrichtsabende der FFW u. a.)

 

Alle Entgelte einschließlich Wasser und Heizkosten. Die Grobreinigung erfolgt durch den Veranstalter, die Endreinigung durch die Ortsgemeinde bzw. eine beauftragte Person.

 

Die Kosten für Strom werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

Die Kosten für die Endreinigung werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

 

Die Belegung des Gemeindehaus kann unter dem Menüpunkt Leben eingesehen werden.

 

 

Mit der Reservierung des Gemeindehauses stimme ich der Benutzungsordnung zu.“ 

 

Hier kommen Sie zum Reservierungsformular

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